MAßNAHMEN
Maßnahmen zur Verbesserung des Radwegenetzes in der Baulast der Stadt Kaarst
- Schutzstreifen Alte Heerstraße zw. Schwanenweg und Martinusstraße (L 154)
- Schutzstreifen Mittelstraße zw. Bergerfurthstraße und vorhandener Radverkehrsanlage
- Schutzstreifen Mittelstraße zwischen Xantener Straße und Bergerfurthstraße
- Beidseitige Verbreiterung der Fuß- und Radwegeverbindung entlang der Erftstraße von der L 390 bis Kreisverkehr oder Einrichtung einer Tempo 30-Streckenbegrenzung
- Schutzstreifen Niederdonker Straße zwischen Moerser Straße und Neusser Straße (L 44)
- Beidseitiger Schutzstreifen Lange Hecke zwischen Kreisverkehr und Ausbauende
- Radweg auf der östlichen Seite der Girmes-Kreuz-Straße zwischen Neersener Straße (L 390) und Weckenhofstraße
- Umwandlung des Zweirichtungsradwegs Girmes-Kreuz-Straße zwischen Neersener Str. (L390) und Weckenhofstraße in Einrichtungsradweg
- Beidseitiger Schutzstreifen Girmes-Kreuz-Straße zwischen Königsberger Str. und Erftstraße
- Schutzstreifen auf beiden Seiten der Düsselstraße
- Schutzstreifen in beiden Richtungen im Bereich Am Bisgeshof / Broicherdorfstraße
- Beiderseitiger Schutzstreifen im Verlauf der Gustav-Heinemann-Str./Theodor-Heuss-Str. von Ludwig-Erhard-Str. bis Broicherdorfstraße
- Beiderseitiger durchgängiger Schutzstreifen Driescher Straße und Querungshilfe im Bereich S-Bahnhof
- Beiderseitiger Schutzstreifen an der Novesiastraße
- Schutzstreifen Schwarzer Weg zw. Beuthener Straße und L 154
- Einstufung der Hasselstraße als Fahrradstraße
- Anlage von beidseitigen Radfahrstreifen in der Bismarckstraße L 154/Duffes Pohl
- Schutzstreifen Königsstraße zw. L 154 – Kreuzstraße
- Schutzstreifen im Straßenzug Kreuzstraße und Bruchweg
- Verbreiterung der Fuß- und Radwegverbindung vom Bruchweg zum Regiobahn-Haltepunkt “Kaarst IKEA”
- Überwegsicherung Rottes Ortseingang von Driesch
Maßnahmen in Baulast des Rhein-Kreis Neuss oder des Landesbetriebs Straßenbau NRW bzw. in der Verantwortung Straßenverkehrsbehörde
An allen Dreiecksinseln soll die Vorfahrt des Radverkehrs hergestellt und Verschwenkungen beseitigt werden. Dies betrifft die folgenden Fälle:
- L 154 / Heinrich-Hertz-Straße
- L 154 / Am Bisgeshof
- L 154 / Stakerseite
- L 154 / L 390 Büttgener Str. /Neersenen Str.
- L 390 / K 4
- Öffnung der Einbahnregelung an der Einmündung Büttgener Str. / L 154
- Einrichtung eines Fahrradaufstellstreifen an der Kreuzung Neusser Str./Friedensstr./Maubisstr.
- Errichtung einer zusätzlichen Ampelanlage zur Querung auf der östlichen Seite der Neersener Str. (L 390), Höhe Regiobahn-Haltestelle Kaarst-Mitte/Holzbüttgen stadteinwärts (Erftstr.)
- Verbreiterung des Radweges Giemesstr. zwischen Kirchstr. und Mittelstr.
- Umwandlung des Bereichs Am Bisgeshof /Broicherdorfstr. in Einbahnstraße
- Zusätzliche östl. Querung L 390 /Gustav-Heinemann-Str.
- Ampelanlage Gladbacher Str./L381: Phase für Radverkehr verlängern
- Einrichtung eines Radwegs zw. Neersener Straße (L 390) und Schwarzer Weg
- Einrichtung einer Querungshilfe auf der Kaarster Straße in Höhe des Schwarzen Weges
- Öffnung der Einbahnstraße Kolpingstraße für den Radverkehr
- Aufstellstreifen Bismarckstr. an der Kreuzung mit der Kaarster Str. farbig markieren
- Markierung des Verlaufs der Rad- und Fußverkehre in Driesch an der Kreuzung K34 mit „In der Delle“ und „Vorster Straße“
- Einrichtung eines Schutzstreifen für die Ortsdurchfahrten in Vorst (Schiefbahner Str., Wattmannstr., Antoniusstr., Vorster Str.)
- Lückenschluss an der Antoniusstr. zwischen Schulzentrum und “Im Kamp”